
#55 Lass uns scheiden, aber bleib mein Erbe / die Gefahren des § 725 ABGB
Die Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, das Testament zugunsten des Ex soll aber aufrecht bleiben. Achtung: Handlungsbedarf! Christian Rabl und Andreas Tschugguel setzen ihre Auseinandersetzung mit § 725 ABGB fort und besprechen weitere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen: • Was muss ich nach der Trennung tun, damit das bestehende Testament aufrecht bleibt? • Der Unterschied zwischem dem Ende einer Freundschaft und einer Lebensgemeinschaft • Wann liegt rechtlich eine Lebensgemeinschaft vor? • Muss man zusammenwohnen, um Lebensgefährten zu sein? • Welche Bedeutung haben getrennte Haushalte und getrennte Konten? • Was passiert bei der Trennung mit einer letztwilligen Verfügung, die vor der nun gescheiterten Ehe/Lebensgemeinschaft errichtet wurde? • Welche Rolle spielt der tatsächliche Wille des Verstorbenen? • Warum kann ein nach einer Trennung geäußerter Wille unter Umständen nicht ausreichen? • Und wann kann neben § 725 ABGB auch § 572 ABGB relevant werden? Anhand mehrerer Entscheidungen des OGH diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Grenzen des § 725 ABGB – von jahrzehntealten Testamenten über spätere Eheschließungen und Scheidungen bis zur Frage, wann eine Lebensgemeinschaft überhaupt besteht oder beendet ist.
- Transcript

















